Fragen und Antworten (FAQ)
FAQs
Der Abbau beginnt mit Erhalt der ersten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung. Kernstück der Stilllegung ist der Rückbau des nuklearen Teils der Anlage und das Management der radioaktiven Abfälle. Äußerlich richtig sichtbar wird der Rückbau am KKW selbst erst nach Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung und dem Beginn des Abbruchs der restlichen Gebäudestruktur. Die Kosten für den Abbau der Anlage trägt der Betreiber.
Der Rückbau hat 2019 begonnen und wird etwa 15 Jahre dauern.
Der Rückbau des KKB wird etwa eine Milliarde Euro kosten. Dafür hat Vattenfall entsprechende Rückstellungen gebildet.
Ja, die aktuelle Planung sieht den vollständigen Abbau der Anlage bis zur grünen Wiese vor.
Die Gesamtmasse beträgt ca. 300.000 t. Die nuklearen Hauptkomponenten machen hiervon rund 4.518 t aus. Mit etwa 26.062 t kommen die Komponenten und Bauteile dazu. Die eigentlichen Gebäudemassen liegen bei rund 264.000 t.
Von den ca. 300.000 t erwarteter Gesamtmasse des Kernkraftwerks Brunsbüttel müssen nur ca. 3 % und damit maximal 9.000 t als radioaktiver Abfall endgelagert werden. Da zurzeit kein Endlager verfügbar ist, müssen diese Abfälle bis zur Ablieferung an ein Bundesendlager zwischengelagert werden. Die übrigen Stoffe können erwartungsgemäß soweit dekontaminiert (gesäubert) werden, dass diese mit behördlicher Freigabe als nicht radioaktive Stoffe entsorgt oder weiterverwendet werden können.
Gemäß Reststoffbearbeitungs- und Abfallzwischenlagerungskonzept wird zurzeit auf dem Anlagengelände ein Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA) errichtet, das im Herbst 2021 in Betrieb genommen werden soll. Der Abstand des Baufeldes zu den atomrechtlich genehmigten Anlagen ist groß genug, so dass die Rückwirkungsfreiheit der Baumaßnahmen inhärent gegeben ist.
Im Standortzwischenlager Brunsbüttel (SZB) lagern 20 mit Brennelementen befüllte Castor-Behälter.
Mit dem Endlagersuchgesetz, auch Standortauswahlgesetz, hat der Gesetzgeber im Juni 2013 einen Fahrplan für die Suche nach einem Endlager geschaffen. Das Ziel ist der bestmögliche Standort für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle. Dabei ist dauerhafte Sicherheit für Menschen, Umwelt und Natur das oberste Gebot. Der Suchprozess soll demokratisch legitimiert sein, transparent und nachvollziehbar, unter breiter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Die Standortsuche wird ergebnisoffen sein, auf der Basis fachlich begründeter Kriterien ohne Vorfestlegungen („weiße Landkarte“). Im ersten Schritt hat eine pluralistisch besetzte Endlagersuchkommission Kriterien für die Endlagersuche entwickelt und diese Ende 2016 dem Bundestag vorgelegt. Nach dessen Zustimmung im März 2017 und Passieren des Bundesrats soll bis 2031 ein Standort gefunden sein, der Betrieb des Endlagers ist ab 2050 geplant.
Es gab bisher insgesamt 15 Novellen des Atomgesetzes. Näheres über die wichtigen Novellen von 2002, 2010 und 2011 finden Sie hier. In der 15. Novelle von 2017 wurde u.a. die Pflicht zur Information der Öffentlichkeit festgeschrieben. Vattenfall hat die 2017 formulierte Verpflichtung bereits mit dem 2013 eingeführten Kommunikationskonzept auf den Säulen
• Öffentlichkeitsveranstaltungen mit verschiedenen Interessengruppen
• direkte Stakeholder-Information
• Aktuelle Informationen auf kernkraftwerksspezifischen Internetseiten
• Eine direkte Kontaktperson in den Kernkraftwerken
umgesetzt und wird dies auch fortführen.
Nein. Sowohl für den Betrieb als auch für die Stilllegung gelten die Rahmenbedingungen des Strahlenschutzes, die durch das Atomgesetz vorgeschrieben sind.
Die Höhe der Belastung wird am Standort des Kernkraftwerks Brunsbüttel und in seiner näheren Umgebung durch Umgebungsüberwachungsprogramme gemäß der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen ermittelt. Zur Bestimmung der radiologischen Belastung werden am Standort des Kernkraftwerks Proben aus Luft, Niederschlag, Boden und Bewuchs (Gras), Wasser (Oberflächenwasser aus der Elbe), Brunnenwasser und Sediment ausgemessen.
Der Standort Brunsbüttel liegt im Bereich des Norddeutschen Tieflandes, einer tektonischen Gebietseinheit mit sehr geringer Erdbebengefährdung. Der Standort ist keiner Erdbebenzone gemäß DIN 4149 bzw. DIN EN 1998 zuzuordnen.
Da grundsätzlich jeder Kernkraftwerksstandort laut Atomgesetz auch über ein Standortzwischenlager verfügen muss und ein vom Bund zu errichtendes Endlager für abgebrannte Brennelemente derzeit noch nicht existiert, müssen die vom OVG gerügten Defizite in einem Genehmigungsverfahren behoben werden. Das Urteil des OVG führt aus, dass der theoretische Fall eines gezielten Absturzes eines Airbus A 380 auf dem Gelände des Kraftwerks und die Auslegung des Lagers gegen einen terroristischen Angriff mit Panzerfäusten zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung unzureichend betrachtet worden sei. Vattenfall hat daher beim zuständigen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit abermals eine Genehmigung beantragt. In dem neuen Genehmigungsverfahren sollen die gerichtlich festgestellten Defizite ausgeräumt werden. Das Genehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Unter diesem Link finden Sie „Fragen und Antworten zur Stilllegung und zum Abbau der Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf“ – bereitgestellt vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND).
Lesen Sie jetzt auch unsere FAQs zu deponiepflichtigen Abfällen!