Die Nachrichtenlage ist in dieser Woche eher durchwachsen, lesenswert ist aber insbesondere der Beitrag in der NZZ zur Umsetzung des Ausstiegs aus der Kernkraft. Und erstmals dabei: ein Podcast mit einem Beitrag aus Brunsbüttel.
Mit der Räumung der Kavernen, in denen zum Teil beschädigte Fässer mit schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen lagerten, sowie der Erteilung der Rückbaugenehmigung sind am KKW Brunsbüttel wichtige Schritt zum Rückbau erfolgt. Die SHZ hat bei einem Ortstermin im Kraftwerk in Brunsbüttel den für Kernenergie zuständigen Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) zum Gespräch getroffen. Das Gespräch findet sich als Podcast auf der Seite des Blatts:
Ein Endlager für radioaktiven Atommüll auch aus dem Kernkraftwerk Krümmel werde bis zum Jahr 2036 nicht gefunden und gebaut worden sein. Doch dann ende die Betriebsgenehmigung für das Castorlager in Krümmel. Eine automatische Verlängerung der Betriebsgenehmigung dürfe es aus der Sicht der lauenburgischen Bundestagsabgeordneten Nina Scheer (SPD) laut eines Berichts der Lübecker Nachrichten jedoch nicht geben, selbst wenn jetzt schon wahrscheinlich sei, dass es eine zeitliche Lücke geben werde. In den Fokus gerückt sei das Thema durch den Übergang der Verantwortung für das Lager mit den derzeit 41 Castoren mit mehr als 2000 Brennelementen vom Kraftwerksbetreiber Vattenfall zur Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung BZL Anfang des Jahres:
Im Kernkraftwerk Brokdorf sind zwei meldepflichtige Ereignisse festgestellt worden. Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) laut des Branchendiensts IWR in Kiel mit. Bei dem ersten Ereignis konnten während einer wiederkehrenden Prüfung zwei Außenluftklappen im Schaltanlagengebäude nach deren auslegungsgemäßem Schließen nicht von der Warte aus verfahren werden. Die Schwergängigkeit wurde beseitigt und die Funktionsfähigkeit der Außenluftklappen wiederhergestellt. Des Weiteren informierte die Reaktorsicherheitsbehörde darüber, dass ein Ereignis aus dem August letzten Jahres 2018 nunmehr als meldepflichtig eingestuft und seitens der Betreibergesellschaft gemeldet wurde, nachdem sich ein systematischer Zusammenhang und damit die Erfüllung eines Meldekriteriums herausgestellt hat. Damals waren im Rahmen einer wiederkehrenden bautechnischen Prüfung an zwei Ankerplatten im Notspeisegebäude geringfügige Spalte zwischen der Betonwand und den Ankerplatten vorgefunden worden. Die Betreibergesellschaft habe beide Ereignisse der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet:
• IWR
Die Ludwigsburger Kreiszeitung berichtet aus Neckarwestheim. Die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim hatte das baden-württenbergische Umweltministerium am 3. Februar 2017 erteilt. Betreiber EnBW habe die Genehmigung am 13. Februar 2017 in Anspruch genommen, seitdem befindet sich die Anlage im sogenannten Stilllegungs- und Restbetrieb. Im Dezember 2017 hatte die EnBW Kernkraft GmbH die zweite Abbaugenehmigung für den ersten Block des Kraftwerks in Neckarwestheim beantragt. Insgesamt lägen dagegen nun mehr als 300 Einzeleinwendungen vor, über die das Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde und der Kraftwerksbetreiber offen diskutieren wolle, ein erster Erörterungstermin habe bereits stattgefunden:
Die NZZ berichtet aus Schweizer Sicht am Beispiel des KKW Mülheim-Kärlich über die Umsetzung des Ausstiegs aus der Kernenergie in Deutschland. Das Blatt spricht dabei von einem „Wahrzeichen des deutschen Verwaltungswahnsinns“. Der ausführliche Beitrag schildert den Betrieb des AKW auf Basis von angreifbaren Teilgenehmigungen und daraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten und bilanziert, dass Mülheim-Kärlich in den immerhin 50 Jahren seit Baubeginn 1975 nur „unglaubliche 13 Monate“ im Leistungsbetrieb gelaufen sei. In dieser Zeit habe das Kraftwerk hervorragend funktioniert und allen Sicherheitsstandards entsprochen. Die langjährigen Verwaltungsprozesse hätten Betreiber RWE und dessen Aktionäre schätzungsweise 5 Mrd. € gekostet. Davon entfielen 3,5 Mrd. € auf den Bau, 1 Mrd. € auf den Rückbau und Hunderte Millionen auf die zehn Jahre Stillstand, zitiert die NZZ den Betreiber. Von 1988 bis 1998 wurde das Kraftwerk unter voller Betriebsstärke der Mitarbeiter auf Stand-by gehalten, inklusive Erhaltungsarbeiten, Revisionen und Wartungen:
Beim Ausstieg aus der Kernenergie bleibt der Export von in Deutschland produzierten Brennelementen ins benachbarte Ausland ein Streitpunkt. Der Tagesspiegel widmet sich dem Thema ausführlich. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth habe mitgeteilt, dass die Umweltministerin die Möglichkeit eines Exportstopps für Brennelemente bei der EU-Kommission ausloten wolle. Flasbarth äußerte sich damit kurz vor einer Entscheidung des Bundesrats über einen Antrag mehrerer Bundesländer zum Brennelemente-Export. Darin baten Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Rheinland-Pfalz die Bundesregierung, eine EU-rechtskonforme Option zur Verhinderung solcher Exporte zu klären. Die Bundesregierung solle nun prüfen, „wie der Export deutscher Kernbrennstoffe in gefährdete grenznahe Anlagen rechtssicher verhindert werden“ könne:
Derzeit wird ein Entwurf für ein Geologie-Datengesetz erarbeitet. Über die Veröffentlichung der geologischen Daten bei der Endlagersuche könnte es bald Streit geben, so ebenfalls der Tagesspiegel in seinem Bericht zum Thema. „Ohne das Geologie-Datengesetz werden wir eine stärkere Auseinandersetzung erleben als mit einem Gesetz“, wird Klaus Töpfer (CDU), Vorsitzender des Nationalen Begleitgremiums (NBG) und ehemaliger Bundesumweltminister zitiert. Das geplante Geologie-Datengesetz sei ein schwieriger Punkt bei der Standortsuche für ein Atommüll-Endlager. Die Politik habe der Transparenz im novellierten Standortauswahlgesetz einen hohen Stellenwert eingeräumt. Die Öffentlichkeit solle umfassend über das Verfahren informiert werden, teilweise sogar mitgestalten können. Doch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), betraut mit der Standortsuche, könne die Daten nicht ohne Zustimmung der Eigentümer, etwa Explorationsfirmen, veröffentlichen. Mit dem Gesetz solle nun die Bereitstellung geologischer Daten geregelt und ihre öffentliche Zugänglichkeit erleichtert werden. Sollten Daten der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden, könnte dies gerade nach Veröffentlichung möglicher Teilgebiete zu Widerständen in den Regionen führen: