Die schleswig-holsteinische Genehmigungsbehörde MEKUN hat am 8.3.2023 die Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen im Lager für schwach- und mittelradioaktiven Abfall (LasmA) am Standort des Kernkraftwerkes Brunsbüttel erteilt.
Damit liegt nun ein weiterer Meilenstein für den Rückbau des Kernkraftwerkes vor. Die KKB GmbH hat die Genehmigung im Mai 2014 beantragt. Die Errichtung des LasmA begann parallel zum jetzt abgeschlossenen Genehmigungsverfahren und aktuell werden die letzten technischen Einrichtungen, u.a. Brandmeldeanlage und Überwachungseinrichtungen für den Strahlenschutz, durch unabhängige Sachverständige überprüft.
Das LasmA besteht aus einer schweren Stahlbetonhalle mit angeschlossenem Büro- und Funktionsgebäude; es ist ca. 116 m lang und 48 m breit. Für den An- und Abtransport der Abfallgebinde verfügt das LasmA über einen Straßen- und einen Bahnanschluss und zwei 40-t-Krane, mit denen die Abfallgebinde bewegt werden können.
Vor der ersten Einlagerung müssen seitens KKB noch Auflagen aus der Genehmigung abgearbeitet und durch die Behörde und ihre Sachverständigen überprüft und bestätigt werden. Hierzu gehört u.a. die Fertigstellung von Anweisungen und Handbüchern, die für den Betrieb des LasmA erforderlich sind.
Nach Erfüllung der Genehmigungsauflagen wird das LasmA an die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ), die als Bundesgesellschaft das Lager betreiben wird, übergeben.
Den Genehmigungsbescheid finden Sie hier.

Außenansicht des LasmA