Am 16.05.2019 trafen sich Vertreter des Kernkraftwerks Brunsbüttel, mehrerer Umweltverbände und weiterer Bürgerinitiativen miteinander. Moderiert wurde der Prozess durch Prof. Dr. Dr. Backmann, Abteilungsleiter im Energiewendeministerium. Es galt einen Grenzwert anzupassen, welcher die Abgabe von Radioaktivität in die Elbe begrenzt, unabhängig der gesetzlichen Vorgaben.
Stimmen aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen kritisierten in der Vergangenheit, dass der Wert für die zulässigen Ableitungen radioaktiver Stoffe mit dem Wasser nach Stilllegung des Werks gegenüber den Werten des Leistungs- und Nachbetriebs nicht abgesenkt worden sei. Die Diskussion und das Verständnis füreinander haben ermöglicht, dass der Grenzwert von 1,85 x 1011 Becquerel (Bq) auf 5 x 109 Bq im Kalenderjahr herabgesenkt werden konnte – das entspricht einer Reduktion um mehr als 97%!
Umweltminister Jan Philipp Albrecht bedankte sich bei allen Beteiligten des Dialogprozesses für die konstruktiven Gespräche. Näheres lesen Sie in der Presseinformation des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Den Vortrag zur gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis können Sie ebenfalls hier einsehen.