Genehmigungsverfahren zum Standort-Zwischenlager

12.04.2017

Das auf dem Gelände des Kernkraftwerks Brunsbüttel betriebene Standort-Zwischenlager für Kernbrennstoffe (SZBB) verfügt aufgrund eines Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts aus 2015 derzeit nicht über die grundsätzlich notwendige Aufbewahrungsgenehmigung. Aktuelle rechtliche Grundlage für den Betrieb ist eine bis zum Januar 2018 befristete aufsichtliche Anordnung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) des Landes Schleswig-Holstein. Die Betreibergesellschaft des KKW hat deshalb 2015 erneut eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragt. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens hat u.a. eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit durch Ermöglichung der Einsichtnahme in die relevanten Unterlagen stattgefunden. Weitere Verfahrensschritte sind u.a. ein Erörterungstermin zu eventuellen Einwendungen.

Die Unterlagen, die zur Einsichtnahme veröffentlicht wurden, sind hier verfügbar. Eine detaillierte Darstellung des Genehmigungsverfahrens findet sich auf der Website des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit BfE: www.bfe.bund.de.