Weiterer Schritt zum Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel – Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren startet

24.02.2015

Die Stilllegung und der Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel kommen weiterhin voran. Bereits am Montag, den 16. Februar 2015 wurde das Vorhaben der Vattenfall-Betreibergesellschaft von der schleswig-holsteinischen Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) öffentlich bekanntgemacht. Das teilte die Behörde am 13. Februar 2015 in Kiel mit. Die Bekanntmachung erfolgt in Tageszeitungen aus dem Raum Brunsbüttel, im Amtsblatt für Schleswig-Holstein sowie im Internetauftritt des Ministeriums unter schleswig-holstein.de. „Das ist ein wichtiger Schritt, um einen der ältesten Atommeiler Deutschlands endlich loszuwerden. Erst wenn die Atomkraftwerke abgerissen werden, wird der Atomausstieg wirklich sichtbar“, betonte Energiewendeminister Robert Habeck. „Für Brunsbüttel hat Vattenfall den Antrag gestellt und kommt gut voran.“ Stilllegung und Abbau seien aufwändige Prozesse, die größte Sorgfalt erforderten. „Deshalb ist es so wichtig, dass die Öffentlichkeit intensiv einbezogen wird. Jeder und jede kann nun Anregungen und Kritik in das Verfahren einspeisen“, sagt Habeck. In der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass jeder Interessierte die Antragsunterlagen einsehen kann. Sie werden ab dem 24. Februar für zwei Monate in der Stadtverwaltung Brunsbüttel und in der Reaktorsicherheitsbehörde in Kiel öffentlich ausgelegt. Innerhalb der Auslegungsfrist kann jedermann schriftlich Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Die Behörde plant, die vorgetragenen Bedenken ab 6. Juli im Elbeforum Brunsbüttel mit den Einwendern und Vertretern von Vattenfall zu erörtern. Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Ministerium dann über den Stilllegungs- und Abbauantrag entscheiden. Die Vattenfall-Betreibergesellschaft hat außerdem den Bau einer Lagerhalle für schwach- und mittelradioaktive Stoffe beantragt. Dieser Antrag wird zeitgleich und in denselben Medien öffentlich bekanntgemacht und ausgelegt. Minister Habeck machte deutlich, dass sich noch immer abgebrannte Brennelemente im Reaktordruckbehälter des Kernkraftwerks befinden. Aufgrund der Rechtsprechung zum Zwischenlager Brunsbüttel ist es gegenwärtig nicht möglich, diese aus dem Kernkraftwerk in das Lager zu bringen. Einen Abriss um die Brennelemente herum hält die Reaktorsicherheitsbehörde nicht für eine gute Lösung. Man müsse „dafür sorgen, dass hier schnell eine Lösung gefunden wird, damit die Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter zügig in ein rechtskonform genehmigtes Zwischenlager verbracht werden können. „Hier halte ich es für sinnvoll, den schnellsten Weg zu wählen. Wenn die Kernbrennstoffe aus dem Reaktordruckbehälter herauskommen, gewinnen wir ein Stück mehr Sicherheit.“ (Quelle: Pressemeldung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume)

In der Zeit vom 24. Februar bis zum 24. April werden die Anträge und weitere Antragsunterlagen im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dienstgebäude Adolph-Westphal-Str. 4, 24134 Kiel und bei der Stadt Brunsbüttel, Fachbereich Bau, Foyer, Röntgenstr. 2, 25541 Bunsbüttel ausgelegt.
Die Antragsunterlagen sind hier online einsehbar.