Ein Zwischenlager ohne Genehmigung

04.02.2015

Wie es dazu kam und wie es weiter geht

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Mitte Januar bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung der Genehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz für das Zwischenlager am Standort des Kernkraftwerks Brunsbüttel, die im Juni 2013 das Oberverwaltungsgericht Schleswig beschlossen hat. Warum es das Zwischenlager gibt, wie es zum Prozess kam und wie es weitergeht erläutert Sandra Kühberger, Pressesprecherin und zuständig für die Kommunikation vor Ort.
Den vollständigen Artikel vom 04.02.2015 finden Sie hier.