Brunsbüttel: Inspektion von Kaverne 6 vorläufig beendet

08.12.2014

Vattenfall hat in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde die Inspektion der Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in Kaverne 6 vorläufig beendet.
Wie schon mit Beginn der Inspektion am 07.11.2014 mitgeteilt, lagern in Kaverne 6 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen und Reaktorkomponenten. Die Fässer lagern zum Teil in rechteckigen offenen Stahlcontainern (sogenannten Mulden), in der unteren Mulde konnte die Inspektion nicht vollumfänglich vorgenommen werden. Die Inspektion der noch ausstehenden Fässer wird im Rahmen der geplanten Leerung der Kavernen durchgeführt. Vattenfall hat in der unteren Mulde Messungen durchgeführt, die keinerlei Auffälligkeiten zeigten. Um die Fässer aus der Kaverne heben zu können, hat Vattenfall in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde verschiedene Konzepte zur Handhabung entwickelt – entsprechend der jeweiligen Schadenskategorie. Je nach Kategorie kommen so unterschiedliche Greifvorrichtungen zum Einsatz. So können z.B. Fässer zusätzlich am Boden gegriffen werden, anstatt der sonst üblichen Handhabung über einen Deckelgreifer. Auch werden grundsätzlich alle Handhabungen der Fässer in einer Einhausung erfolgen, um den Arbeitsbereich zusätzlich zu umschließen. Die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle stammen aus der Abwasseraufbereitung bzw. aus den Prozesskreisläufen des Kernkraftwerks und enthalten Filterharze und Verdampferkonzentrate. Filterharze dienen dazu, das Wasser in den Prozesskreisläufen so rein wie möglich zu halten, Verdampferkonzentrate sind getrocknete Rückstände aus der Abwasseraufbereitung. Von den bislang 164 begutachteten Fässer in Kaverne 6 wiesen 18 Fässer starke Auffälligkeiten auf, die den Befunden der bisherigen Inspektionen im Wesentlichen gleichen – zum Teil starke Korrosionen sowie Ablaufspuren und Ablagerungen an den Fässern. Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich neben den verzeichneten 221 Fässern in Kaverne 6 weitere Behälter. Deren zusätzliche Zahl ist im Wesentlichen begründet durch die Einlagerung von Material aus Umbaumaßnahmen. Die Kavernen sind sicher, weder für das Personal noch für die Bevölkerung besteht Gefahr. Wie auch die Aufsichtsbehörde betont hat, stellen nicht die Fässer, sondern die Kaverne die Schutzbarriere für Mensch und Umwelt dar. Die Kavernen waren konzeptionell zunächst nicht für eine längerfristige Aufbewahrung vorgesehen, sondern die Fässer sollten nach Schacht Konrad als bundesweitem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gebracht werden. Ursprünglich sollte Schacht Konrad Mitte bis Ende der 90’er Jahre fertiggestellt werden. Nachdem in der Vergangenheit zuletzt 2014 bzw. 2019 als Fertigstellungstermine genannt wurden, rechnet das Bundesumweltministerium aktuell mit einer Inbetriebnahme zwischen 2021 und 2025. Die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die in Schacht Konrad gelagert werden sollen, stammen überwiegend aus dem Kraftwerksbetrieb sowie dem medizinischen Bereich und Forschungseinrichtungen. Der Inhalt der Fässer soll im Anschluss an die Inspektionen in Spezialbehälter, die für die Einlagerung in Schacht Konrad notwendig sind, umgefüllt werden. Für diese endlagerfähigen Behälter ist eine Vielzahl von Zulassungen nötig, die derzeit noch nicht komplett vorliegen. Bis zum Abtransport nach Schacht Konrad bleiben diese Behälter in den Transportbereitstellungshallen bzw. im geplanten Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA). Zudem hat Vattenfall den Transport von 21 Fässern aus Kaverne 5 nach München beantragt. Die Fässer enthalten betonierte Asche aus einer Verbrennungskampagne für das Kraftwerk Brunsbüttel im belgischen Mol und sollen im radiochemischen Institut der Universität München genauer analysiert werden. Die im Juni 2014 durchgeführte Inspektion von Kaverne 5 hatte ergeben, dass alle Fässer in gutem Zustand sind. Die 21 Fässer werden im Anschluss an die Untersuchung wieder nach Brunsbüttel zurück transportiert. Alle Maßnahmen erfolgen nach vorheriger Abstimmung mit der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde und in Beisein von Sachverständigen.
Die vollständige Pressemitteilung vom 8.12.2014 finden Sie hier.