Das Kernkraftwerk Brunsbüttel

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel (KKB) wurde von 1970 bis 1976 auf Beschluss der Hamburgischen Elektricitäts-Werke (HEW) und der Nordwestdeutschen Kraftwerke AG (NWK) gebaut. Das KKB besteht aus einem Kraftwerksblock mit einem Siedewasserreaktor und einer elektrischen Bruttoleistung von 806 Megawatt.

Heute wird die Anlage von der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG betrieben, deren Gesellschafterinnen die Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH (66,7 %) und die PreussenElektra GmbH (33,3 %) sind. In seinen rund 30 Betriebsjahren bis zur Abschaltung 2007 erzeugte das KKB gut 124 Milliarden Kilowattstunden Strom. 

Am 21. Dezember 2018 erhielt das Kernkraftwerk Brunsbüttel die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (1. SAG). Damit befindet sich die Anlage jetzt im sog. Stilllegungsbetrieb. Den Antrag für Stilllegung und Abbau hatte Vattenfall am 1. November 2012 gestellt. Der Sicherheitsbericht für den Abbau des Kernkraftwerks wurde am 30. Oktober 2013 eingereicht. Er ist der Fahrplan für den Rückbau und beschreibt, wie der Abbau vonstattengehen soll.

Mit dem Entfernen des letzten Brennelements im Juni 2017 und der letzten Brennstäbe im Februar 2018 haben rund 99 Prozent des radioaktiven Inventars die Anlage verlassen. Von dem verbleibenden ein Prozent des radioaktiven Inventars befinden sich wiederum mehr als 90 Prozent im Reaktordruckbehälter und seinen Einbauten. Die Einbauten werden zurzeit entfernt, zerlegt und endlagergerecht verpackt.

Bis zur Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung unterliegt die Anlage den Regelungen des deutschen Atomgesetzes.

Schematisches Schnittbild des Kernkraftwerks Brunsbüttel

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1: Sicherheitsbehälter

2: Reaktordruckbehälter

3: Biologischer Schild

4: Druckabbausystem

5: Steuerstabantriebe

6: Brennelement-Lagerbecken

7: Reaktorgebäudekran

8: Flutraum

9: Hochdruckturbine

10: Niederdruckturbine

11: Wasserabscheider/Zwischenüberhitzer

12: Kondensatoren

13: Generator

14: Hauptkühlwasserleitungen

A: Reaktorgebäude

B: Maschinenhaus

C: Betriebsgebäude

D: Aufbereitungsgebäude

E: Unabhängiges Notstandsystem

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Standortzwischenlager

Laut Atomgesetz muss jedes Kernkraftwerk über ein standortnahes Zwischenlager verfügen. Das Standortzwischenlager Brunsbüttel ist auf eine Gesamtkapazität von 80 Castor-Behältern ausgelegt. 20 solcher Behälter mit insgesamt 965 Brennelementen lagern dort. In einem Urteil vom Juni 2013 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig die Genehmigung des Standortzwischenlagers für das stillgelegte Kernkraftwerk Brunsbüttel aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts war diese Genehmigung aufgrund von Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten in Bezug auf den Schutz des Standortzwischenlagers vor Terroreinwirkungen rechtswidrig. Vattenfall hat beim zuständigen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit abermals eine Genehmigung beantragt. In dem neuen Genehmigungsverfahren sollen die gerichtlich festgestellten Defizite ausgeräumt werden. Das Genehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA)

Zurzeit wird auf dem Kraftwerksgelände ein Lager für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle errichtet. Dieses Lager soll 2024 an die bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung übergeben, die für den Betrieb aller Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Deutschland zuständig ist. Dann sind auch erste Einlagerungsvorgänge geplant.