Endlagersuchgesetz

28.03.2017

Mit dem Endlagersuchgesetz, auch Standortauswahlgesetz, hat der Gesetzgeber im Juni 2013 einen Fahrplan für die Suche nach einem Endlager geschaffen. Das Ziel ist der bestmögliche Standort für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle. Dabei ist dauerhafte Sicherheit für Menschen, Umwelt und Natur das oberste Gebot. Der Suchprozess soll demokratisch legitimiert sein, transparent und nachvollziehbar, unter breiter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Die Standortsuche wird ergebnisoffen sein, auf der Basis fachlich begründeter Kriterien ohne Vorfestlegungen („weiße Landkarte“). Im ersten Schritt hat eine pluralistisch besetzte Endlagersuchkommission Kriterien für die Endlagersuche entwickelt und diese Ende 2016 dem Bundestag vorgelegt. Nach dessen Zustimmung passierte das Gesetz Ende März 2017 auch den Bundesrat. Bis 2031 soll ein Standort gefunden sein, der Betrieb des Endlagers ist ab 2050 geplant.

Link zum Gesetzestext: www.gesetze-im-internet.de/standag/index.html